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MiGeL: Aktuelle Änderungen der Kosten-Limiten bei Inkontinenz und Stomaversorgung

15.04.2019

Per April 2019 gibt es Änderungen in den Höchstvergütungsbeträgen bei Inkontinenz und Stomaversorgung. Sie sind von Inkontinenz betroffen oder haben ein Stoma? Erfahren Sie hier mehr über die MiGeL und die Limiten-Anpassungen.

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Was ist die MiGeL?

Kurz und knapp: MiGeL ist die Abkürzung für Mittel- und Gegenständeliste. Sie regelt die Finanzierung der medizinischen Hilfsmittel, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Sie übernommen werden.

Ausführlicher erklärt: Das Eidgenössische Department des Innern möchte eine qualitativ hochwertige und zugleich kostengünstige Gesundheitsversorgung für die Schweizer Bevölkerung gewährleisten. So zählt z.B. die Kostenübernahme medizinischer Hilfsmittel für Patienten zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.* Die Leistungen und der Kostenumfang dafür sind in der erwähnten Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt.

Generell ist die MiGeL in verschiedene Produktgruppen gemäss der Funktion der Produkte unterteilt, z.B. Gehhilfen, Inkontinenzhilfen oder Verbandmaterial. Markennamen werden nicht genannt – der Fokus liegt auf allgemeinen Produktbeschreibungen. Ihnen als Patient ist also freigestellt, von welchem Anbieter Sie Ihr benötigtes Hilfsmittel beziehen.

Die gelisteten Beträge stellen die maximalen Kosten dar, die der Versicherer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernimmt. Dies gilt sowohl für den Gesamtbetrag einer Produktgruppe als auch für die einzelnen Produkte. Diese Höchstvergütungspreise entsprechen für gewöhnlich den marktüblichen Durchschnittspreisen. Einen möglichen Mehrbetrag hat die versicherte Person selbst zu zahlen.

Für eine eindeutige Zuordnung ist jedes Mittel und jeder Gegenstand in der Liste mit einer Positionsnummer versehen. Vielleicht ist es Ihnen schon aufgefallen: Wir weisen die Positionsnummern bei den Produkten in unserem Online Shop aus, um Ihnen mit einem Blick die Übersicht zu erleichtern.

Was ändert sich nun per April 2019?

Nach einer gewissen Zeit werden Produktgruppen revidiert und neu überdacht. Marktveränderungen, Produktänderungen oder –neuerungen erfordern dies. Genau solche Anpassungen sind nun für die Produktgruppen Inkontinenz und Stoma vorgenommen worden und per April 2019 gültig. Informieren Sie sich hier auf der Website des BAG über die konkreten Änderungen.

Publicare wird selbstverständlich weiterhin Ihre Limiten überwachen und Sie frühzeitig über eine mögliche Überschreitung informieren. Bei Fragen oder Beratungen sind wir gerne für Sie da – montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr unter der Nummer 056 484 15 00.

 

*Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung des Hilfsmittels.

 

15.04.2019

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